Eventbetrieb mit Immobilie verkaufen
Sie möchten Unternehmen und Betriebsgelände gemeinsam übergeben? Für uns ist das der einfachste Weg – der Standort bleibt, wo er ist, und Sie haben einen klaren Schnitt.
- Direkter Kaufinteressent
- Keine öffentliche Anzeige
- Langfristige Fortführung
- Flexible Übergabe
- Deutschlandweit
Warum Betrieb und Standort oft zusammengehören
Für viele Eventvermieter gehören Betrieb und Betriebsgelände zusammen: Halle, Wasch- und Reparaturbereich, Stellflächen für Zelte, Fahrzeuge und Container. Ein Umzug wäre teuer und würde die Abläufe für Monate stören.
Ein gemeinsamer Verkauf von Unternehmen und Immobilie schafft für beide Seiten Klarheit: Sie haben einen sauberen Schnitt und einen Vorgang statt zweier Verhandlungen, wir haben Standortsicherheit für den Betrieb.
Was zum Standort gehört
- Lagerhallen
- Außenflächen
- Waschhalle
- Reparaturbereich
- Regaltechnik
- Ladeflächen
- Büroräume
- Stellplätze
- Erweiterungsflächen
Was bei Betrieb und Immobilie zusammen zu klären ist
- getrennte Bewertung von Unternehmen und Immobilie
- Zustand, Baujahr und Instandhaltungsstau der Gebäude
- baurechtliche Nutzung und Erweiterungsmöglichkeiten
- Anbindung, Zufahrten und Rangierflächen für Sattelzüge
- bestehende Belastungen, Dienstbarkeiten und Grundschulden
- steuerliche Auswirkungen – bitte mit Ihrem Steuerberater klären
Kein Punkt davon ist Pflicht. Auch Betriebe, die nur einen Teil erfüllen, sind ein Gespräch wert.
Wir interessieren uns nicht nur für Ihr Material. Wir interessieren uns für das Unternehmen, das Sie aufgebaut haben.
Warum mit uns sprechen?
Sie sprechen mit dem Käufer
Kein Makler, keine Verkaufsbörse, keine Provision. Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe dieselbe Person.
Nichts wird öffentlich
Ihr Unternehmen erscheint in keiner Anzeige und keiner Datenbank. Mitarbeiter, Kunden und Wettbewerber erfahren nichts ohne Ihre Zustimmung.
Der Betrieb läuft weiter
Wir übernehmen, um fortzuführen und weiterzuentwickeln – nicht, um Material zu verwerten und Standorte zu schließen.
Häufige Fragen
Wird die Immobilie separat bewertet?
Ja. Unternehmen und Immobilie werden getrennt bewertet und im Vertrag klar voneinander abgegrenzt. Das ist steuerlich wie rechtlich sauberer und für beide Seiten nachvollziehbar.
Kann ich einen Teil des Geländes behalten?
Ja, sofern eine Teilung praktisch und baurechtlich möglich ist. Wichtig ist nur, dass der Betrieb weiterhin über ausreichend Fläche, Zufahrt und Rangierraum verfügt.
Wie vertraulich ist der Prozess?
Vollständig. Es gibt keine öffentliche Verkaufsanzeige und keinen Eintrag in einer Börse. Vor dem Austausch sensibler Informationen kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.
Was kostet mich eine Anfrage?
Nichts. Wir treten als Käufer auf und erheben keine Provision. Eine erste Einschätzung ist kostenfrei. Zum Ablauf
Der Weg zur vertraulichen Einschätzung
Schritt 1: Vertrauliche Anfrage
Bereich, Region, Größenordnung und Ihr zeitlicher Horizont genügen für den Anfang.
Schritt 2: Persönliches Erstgespräch
Wir klären in 20 bis 30 Minuten, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.
Schritt 3: Prüfung und Besichtigung
Erst nach gegenseitigem Interesse und auf Wunsch nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
Sprechen wir über Ihre Nachfolge
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich, vertraulich und dauert selten länger als zwanzig Minuten.
