Antworten auf die Fragen, die zuerst kommen
Was passiert mit den Mitarbeitern? Bleibt der Name? Kann ich das Grundstück behalten? Hier stehen die Antworten – auch die unbequemen.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Ihre Mitarbeiter sind einer der Hauptgründe für eine Übernahme. Erfahrene Disponenten, Monteure, Fahrer und Projektleiter sind in der Veranstaltungsbranche kaum zu ersetzen. Bei einem Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB grundsätzlich auf den Erwerber über – unser Interesse ist ausdrücklich, dass das Team an Bord bleibt.
Wird mein Firmenname erhalten?
In der Regel ja. Ein regional bekannter Name ist ein realer Vermögenswert: Vereine, Kommunen und Stammkunden buchen den Namen, den sie seit Jahren kennen. Eine sofortige Umbenennung ist nicht unser Ziel. Üblich ist ein Zusatz wie „Ein Unternehmen der Gruppe“.
Werden am Ende nur meine Zelte und mein Inventar verkauft?
Nein. Wir sind kein Materialverwerter und kein Gebrauchtwarenhändler. Für uns ist der funktionierende Betrieb interessant – Kunden, Mitarbeiter, Logistik, Disposition, Auftragsbestand und regionaler Ruf. Ein reiner Materialabverkauf wäre wirtschaftlich wenig sinnvoll und würde genau das zerstören, weswegen wir kaufen.
Was ist mein Unternehmen wert?
Das lässt sich seriös erst nach einem Blick auf die Zahlen sagen. Entscheidend sind nicht nur Material und Bestand, sondern Auslastung, Mietpreisniveau, Auftragsbestand, Kundenqualität und die Unabhängigkeit vom Inhaber. Auf der Seite Bewertung finden Sie die zwölf Faktoren, auf die ein Käufer schaut.
Wie wird mein Inventar bewertet?
Nicht zum Neupreis und nicht zum Buchwert, sondern danach, was es erwirtschaftet. Berücksichtigt werden Hersteller, Baujahr, Zustand, Kombinierbarkeit, Ersatzteilversorgung, Vermiettage und Reparaturbedarf. Material, das gut ausgelastet ist, ist deutlich mehr wert als gleichwertiges Material, das steht.
Was passiert mit laufenden und bereits gebuchten Veranstaltungen?
Sie werden durchgeführt. Gebuchte Hochzeiten, Stadtfeste, Schützenfeste und Firmenveranstaltungen sind Wert und Verpflichtung zugleich. Der Übergabezeitpunkt wird deshalb entlang Ihrer Auftragslage geplant, nicht nach einem Stichtag.
Kann ich mein Grundstück behalten?
Ja. Viele Unternehmer möchten die Immobilie als Altersvorsorge behalten. Lager, Halle und Betriebshof können dann langfristig an das Unternehmen vermietet werden – mit einem marktüblichen, planbaren Mietvertrag. Ebenso ist ein gemeinsamer Verkauf von Betrieb und Immobilie möglich. Mehr dazu
Kann ich mein Lager vermieten, statt es zu verkaufen?
Ja, das ist einer der häufigsten Wege. Sie erhalten laufende Mieteinnahmen, das Unternehmen behält seinen Standort, und der Kaufpreis für den Betrieb muss keine Immobilie mitfinanzieren – was den Verkauf für beide Seiten oft einfacher macht.
Muss ich sofort ausscheiden?
Nein. Vom zügigen Rückzug bis zur mehrjährigen Begleitung ist vieles möglich. Gerade in dieser Branche ist eine Übergabe über ein bis zwei Saisons häufig der sinnvollste Weg – für Kunden, Mitarbeiter und Abläufe.
Kann ich noch zwei Jahre mitarbeiten?
Ja. Eine Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer, Berater oder Projektleiter ist üblich und wird vertraglich geregelt – inklusive Umfang, Vergütung und Ende. Manche Unternehmer bleiben ganz raus, andere fahren noch Jahre die großen Aufbauten mit.
Was passiert mit meinen Stammkunden?
Sie werden gemeinsam und persönlich informiert – meist von Ihnen, weil Ihr Wort dort zählt. Ziel ist, dass der Ansprechpartner vor Ort derselbe bleibt und die Veranstaltung im nächsten Jahr genauso läuft wie bisher.
Was passiert mit finanzierten oder geleasten Fahrzeugen?
Finanzierungen, Leasing- und Mietkaufverträge werden in der Prüfung erfasst und im Kaufvertrag geregelt – entweder durch Übernahme oder durch Ablösung. Das ist Routine und in aller Regel kein Hindernis für einen Verkauf.
Können meine Mitarbeiter übernommen werden?
Ja, und in der Regel ist genau das gewollt. Eingespielte Aufbauteams, Fahrer mit den passenden Führerscheinen und erfahrene Disponenten sind am Markt kaum zu bekommen.
Kann ich auch nur einen Geschäftsbereich verkaufen?
Ja. Beispielsweise die Zeltvermietung, das Mobiliar oder die Veranstaltungstechnik separat. Solche Teilverkäufe sind anspruchsvoller in der Abgrenzung – Material, Personal, Kunden – aber grundsätzlich machbar.
Erfährt jemand von meinem Verkaufswunsch?
Nur wer von Ihnen freigegeben wird. Es gibt keine öffentliche Verkaufsanzeige, keinen Eintrag in einer Börse und keine Weitergabe an Dritte. Auf Wunsch schließen wir vor jedem Austausch sensibler Informationen eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Betriebsbesichtigungen lassen sich außerhalb der Geschäftszeiten legen.
Sind Sie Käufer oder Vermittler?
Wir treten als potenzieller direkter Käufer auf, nicht als Vermittler. Diese Webseite ist keine öffentliche Unternehmensbörse, und Ihre Unterlagen werden nicht an eine Liste von Interessenten weitergereicht.
Was kostet mich das Ganze?
Für ein Gespräch und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Wir treten als Käufer auf und erheben keine Vermittlungsprovision. Kosten für Ihren Steuerberater, Ihren Anwalt und den Notar entstehen im weiteren Verlauf wie bei jedem Unternehmensverkauf.
Mein Betrieb hat Investitionsstau – lohnt sich eine Anfrage trotzdem?
Ja. Anstehende Investitionen in Planen, Böden oder Fahrzeuge sind normal und werden im Kaufpreis berücksichtigt. Sie sind ein Rechenfaktor, kein Ausschlusskriterium – entscheidend bleibt, ob der Betrieb im Kern funktioniert.
Ich möchte erst in einigen Jahren verkaufen. Ist ein Gespräch jetzt sinnvoll?
Gerade dann. Wer zwei bis fünf Jahre Vorlauf hat, kann den Betrieb gezielt auf eine Übergabe vorbereiten: Abhängigkeiten vom Inhaber verringern, Preise anpassen, Dokumentation ordnen. Das wirkt sich unmittelbar auf den erzielbaren Preis aus.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin sollten Sie mit etwa sechs bis zwölf Monaten rechnen. Die Dauer hängt von Unterlagenlage, Struktur, Finanzierung und erforderlichen Zustimmungen ab. Pauschale Zeitversprechen geben wir deshalb nicht ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den ersten Kontakt keine. Später typischerweise Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA, die Inventarliste des Mietbestands, eine Auswertung der Vermiettage, die Top-Kunden und den Auftragsbestand. Die vollständige Aufstellung finden Sie im Ratgeber.
Ihre Frage war nicht dabei?
Stellen Sie sie direkt. Ein kurzes Telefonat klärt oft mehr als eine lange Seite Text – und verpflichtet zu nichts.
