Betrieb verkaufen und Lagerhalle behalten
Wie Sie das Unternehmen übergeben und mit der Halle laufende Mieteinnahmen behalten.
Für viele Eventvermieter ist das Betriebsgelände das eigentliche Vermögen: eine Halle, über Jahrzehnte erweitert, Stellflächen, Waschbereich, Werkstatt, oft in guter Lage an einer Ausfallstraße. Sie mitzuverkaufen, ist selten die beste Idee.
Warum die Trennung meist für beide Seiten besser ist
Für Sie: Sie behalten ein Sachwert-Investment mit laufendem Ertrag, müssen keinen Immobilienkäufer suchen und können später immer noch verkaufen – dann sogar mit einem laufenden Mietvertrag, was den Wert für Investoren erhöht.
Für den Käufer: Der Kaufpreis für das Unternehmen bleibt in einer Größenordnung, die sich normal finanzieren lässt. Immobilien blähen Kaufpreise erheblich auf und machen aus einem Unternehmenskauf ein Immobiliengeschäft.
Was im Mietvertrag geregelt sein muss
- Laufzeit – üblich sind lange Grundlaufzeiten mit Verlängerungsoptionen
- Miethöhe auf marktüblichem Niveau, nicht steuerlich motiviert
- Wertsicherungsklausel (Indexierung)
- klare Abgrenzung von Instandhaltung und Instandsetzung: Dach und Fach beim Eigentümer, Innenbereich beim Mieter
- Regelungen zu Um- und Einbauten sowie deren Rückbau
- Untervermietung und Nutzungsänderung
- Konkurrenzschutz und Nutzungszweck
- Regelung für den Fall eines späteren Verkaufs der Immobilie
Die steuerliche Seite – unbedingt vorher klären
Wenn Betrieb und Grundstück bisher eine Einheit bildeten, kann die Trennung steuerlich erhebliche Folgen haben – Stichwort Betriebsaufspaltung und deren Beendigung. Im ungünstigen Fall werden stille Reserven aufgedeckt und sind zu versteuern, ohne dass Geld fließt.
Das ist lösbar, muss aber vor der Vertragsgestaltung mit Ihrem Steuerberater durchgerechnet werden. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung und will es auch nicht.
Für wen sich das Modell besonders eignet
Für Unternehmer, die eine planbare Einnahme im Ruhestand wollen, die Immobilie in der Familie halten möchten oder deren Grundstück perspektivisch anders nutzbar wäre – etwa bei absehbarer Umwidmung des Gebiets.
Wann der gemeinsame Verkauf besser ist
Wenn Sie einen sauberen Schnitt wollen, keine Verwaltungsarbeit mehr übernehmen möchten oder das Objekt erheblichen Sanierungsbedarf hat, den Sie nicht mehr finanzieren wollen. Auch das ist ein völlig legitimer Weg – und für einen Käufer, der Standortsicherheit sucht, oft sogar der willkommenere. Beide Modelle sind ausführlich beschrieben: Immobilie behalten und Betrieb mit Immobilie verkaufen.
Sie denken über die Zukunft Ihres Eventbetriebs nach?
Wir sind direkter Kaufinteressent für Eventvermieter, Zeltverleiher und Veranstaltungsausstatter in Deutschland. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und bleibt vertraulich.
