Wie wird Eventequipment beim Unternehmensverkauf bewertet?

Ratgeber · Lesezeit etwa 6 Minuten

Zeitwert, Buchwert oder Ertragswert – und warum die Antwort meist keine der drei ist.

Beim Verkauf eines Vermietbetriebs prallen drei Vorstellungen aufeinander: der Wiederbeschaffungswert, den der Verkäufer im Kopf hat, der Buchwert, den der Steuerberater ausweist, und der Ertragswert, mit dem der Käufer rechnet. Alle drei sind unterschiedlich weit von der Wirklichkeit entfernt.

Der Buchwert sagt fast nichts

Ein zehn Jahre altes Festzelt kann steuerlich vollständig abgeschrieben sein und trotzdem jedes Jahr zuverlässig Miete erwirtschaften. Umgekehrt kann eine erst kürzlich gekaufte Sonderanfertigung mit hohem Buchwert kaum vermietbar sein. Der Buchwert ist ein steuerliches Konstrukt, kein Marktwert.

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Obergrenze

Er beantwortet nur die Frage: Was würde es kosten, diesen Bestand heute neu zu kaufen? Für einen Käufer ist das die theoretische Alternative – und damit eine Obergrenze, keine Bemessungsgrundlage. Denn zum Neukauf gehörte weder ein eingespieltes Team noch ein Auftragsbuch.

Wie in der Praxis gerechnet wird

Der Unternehmenswert wird in aller Regel aus dem nachhaltigen Ertrag abgeleitet. Das Material fließt dabei auf zwei Wegen ein: Es ermöglicht diesen Ertrag, und es bestimmt, wie viel ein Käufer in den nächsten Jahren nachinvestieren muss.

Deshalb ist die entscheidende Größe nicht der Wert des Bestands, sondern seine Restnutzungsdauer und seine Auslastung. Ein Bestand, der noch acht Jahre trägt, ist etwas völlig anderes als einer, der in drei Jahren komplett ersetzt werden muss – auch wenn beide gleich viele Positionen umfassen.

Was jede Materialgruppe beeinflusst

Zelte: Hersteller, Systemkompatibilität, Zustand von Planen und Gestängen, Ersatzteilversorgung, Statiknachweise, Verfügbarkeit von Seitenwänden, Türen und Böden.

Mobiliar: Vollständigkeit und Nachkaufbarkeit der Serien, Zustand, Stapelbarkeit und Transporteffizienz, Bruchquoten.

Technik: Marktgängigkeit, Alter, Prüfprotokolle, Sicherheitszertifikate, Software- und Steuerungsstand.

Fahrzeuge: Alter, Laufleistung, Wartungszustand, Finanzierungen und Leasingverträge, Anhängerlast und Ladetechnik.

Ein praktischer Rat

Führen Sie eine ehrliche Inventarliste – mit Baujahr, Zustand und, wenn möglich, Vermiettagen je Position. Verkäufer, die das vorlegen können, verhandeln schneller, glaubwürdiger und im Ergebnis meist besser. Wer stattdessen eine geschönte Liste überreicht, verliert in der Besichtigung binnen einer Stunde jedes Vertrauen.

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