Was passiert mit bereits gebuchten Veranstaltungen?
Hochzeiten, Schützenfeste, Firmenevents: Wer sie durchführt und wem die Anzahlungen gehören.
Es ist die Frage, die Eventvermieter am unmittelbarsten beschäftigt – und die Antwort ist einfacher, als viele befürchten: Gebuchte Veranstaltungen werden durchgeführt. Alles andere wäre für einen Käufer wirtschaftlich unsinnig und für den Verkäufer rufschädigend.
Warum gebuchte Aufträge ein Wert sind
Ein Auftragsbuch, das bis in die nächste Saison reicht, ist einer der stärksten Belege dafür, dass ein Betrieb funktioniert. Es zeigt, dass Kunden Vertrauen haben, dass die Preise akzeptiert werden und dass Umsatz nicht jedes Jahr neu erkämpft werden muss. Käufer zahlen dafür – und zwar gerne.
Wie es rechtlich läuft
Beim Anteilskauf (Share Deal, also Verkauf der GmbH-Anteile) ändert sich für Kunden formal überhaupt nichts: Die Verträge bestehen mit der Gesellschaft, die Gesellschaft bleibt dieselbe. Nur der Gesellschafter wechselt.
Beim Kauf der Wirtschaftsgüter (Asset Deal, üblich bei Einzelunternehmen) gehen laufende Verträge nur mit Zustimmung der Kunden über. In der Praxis wird das gebündelt geregelt – mit einem gemeinsamen Anschreiben, das den Kunden erklärt, wer die Veranstaltung durchführt.
Anzahlungen und Kaution
Anzahlungen für künftige Veranstaltungen sind ein klassischer Punkt im Kaufvertrag. Die übliche Logik: Wer die Leistung erbringt, erhält den Ertrag. Erhaltene Anzahlungen für Veranstaltungen nach dem Stichtag werden deshalb im Kaufpreis verrechnet oder gesondert ausgeglichen. Das ist Routine und wird sauber im Vertrag geregelt.
Der Übergabezeitpunkt entscheidet über die Ruhe
Ein Wechsel im Februar ist entspannter als einer im Juni. Wenn ein Stichtag in der Saison unvermeidlich ist, sollten Disposition und Projektleitung durchgehend besetzt sein und der bisherige Inhaber zumindest für die laufenden Großprojekte erreichbar bleiben. Genau deshalb wird die Übergabe in dieser Branche entlang des Veranstaltungskalenders geplant.
Was Kunden erfahren – und wann
Vor dem Vertragsabschluss: niemand. Danach werden die wichtigsten Kunden persönlich informiert, in der Regel vom bisherigen Inhaber gemeinsam mit dem Käufer. Diese Gespräche sind wichtiger als jedes Rundschreiben – bei einem Stadtfest, das seit zwanzig Jahren dasselbe Zelt bekommt, entscheidet der persönliche Kontakt über die Verlängerung.
Was Sie jetzt schon tun können
Dokumentieren Sie Ihren Auftragsbestand sauber: Veranstaltung, Kunde, Termin, Auftragswert, Wiederholungshistorie. Ein Betrieb, der belegen kann, dass sechzig Prozent seiner Veranstaltungen jedes Jahr wiederkommen, verhandelt anders als einer, der es nur erzählt.
Sie denken über die Zukunft Ihres Eventbetriebs nach?
Wir sind direkter Kaufinteressent für Eventvermieter, Zeltverleiher und Veranstaltungsausstatter in Deutschland. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und bleibt vertraulich.
